Informationen zur Einführung der
AdV-Gebührenrichtlinie 4.0 am 09.06.2024

Die Zentrale Stelle SAPOS® informiert über die neuen Rahmenbedingungen zur Nutzung des SAPOS® HEPS und GPPS ab dem 9. Juni 2024.

Zum 9. Juni 2024 trat die neue AdV-Gebührenrichtlinie (AdV-GR) in der Version 4.0 in Kraft, mit der sich die SAPOS®-Gebühren als Folge der Open Data Entwicklungen grundlegend geändert haben. Mit der neuen AdV-GR wurden die Gebühren deutlich reduziert und die Nutzungsrechte einfacher gestaltet. Detaillierte Informationen zu den neuen Gebühren können Sie der Produktinformation 2023/4 entnehmen.

Neu ist, dass künftig nicht mehr der Umfang der Datennutzung (genutztes Volumen in Minuten) sondern die Anzahl der registrierten Nutzerkennungen die Grundlage für die Abrechnung der HEPS-Nutzung bildet. Für jede registrierte Nutzerkennung werden ab dem 09.06.2024 pauschal 10 EUR pro Monat in Rechnung gestellt – unabhängig von der Datennutzung. Eine Nutzerkennung kann prinzipiell von mehreren Geräten genutzt werden, jedoch nicht gleichzeitig.

Die Abrechnung des SAPOS® GPPS erfolgt künftig ebenfalls nicht mehr nach dem Umfang der Nutzung. Die Gebühr für GPPS-Daten beträgt unabhängig von der Taktrate je genutzter Referenzstation 10 EUR pro Monat.

Die Abrechnung erfolgt ab dem 09.06.2024 bis auf Weiteres in einem halbjährlichen Turnus. Die Gebührenänderung wird stichtagsbezogen in der Abrechnung für den Monat Juni 2024 berücksichtigt, d.h. die Abrechnung für den Zeitraum 01.06. bis 08.06. erfolgt nach dem bisherigen Gebührenmodell gemäß AdV-GR 3.2.11 und für den Zeitraum 09.06. bis 30.06.2024 nach dem neuen Gebührenmodell gemäß AdV-GR 4.0.

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Zentralen Stelle SAPOS®

 

Zentrale Stelle SAPOS®
c/o Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Landesvermessung und Geobasisinformation
Podbielskistraße 331, 30659 Hannover

 
 

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