Ausgabe 2020-05

Fortschreibung der Anlage E der AdV-Gebührenrichtlinie – Gebührenreduktion für Kunden der Zentralen Stelle SAPOS® in Baden-Württemberg
Deaktivierung der Korrekturdatenabgabe via GSM-CSD in Niedersachsen und Bremen zum 30.06.2020 und in Mecklenburg / Vorpommern zum 30.09.2020

 

Fortschreibung der Anlage E der AdV-Gebührenrichtlinie – Gebührenreduktion für Kunden der Zentralen Stelle SAPOS® in Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der SAPOS® Dienste durch Kunden der Zentralen Stelle SAPOS® (ZSS) grundsätzlich kostenpflichtig abgerechnet wird, auch wenn es sich um Daten aus einem Open Data Bundesland handelt und diese dort gebührenfrei bereitgestellt werden.

Die ZSS erhebt für die Nutzung in diesen Ländern eine Gebühr in Höhe von 30% (z.B. 0,03 EUR statt 0,10 EUR pro Minute für HEPS), so dass Kunden der ZSS ebenfalls von den Open Data Entwicklungen profitieren, ohne auf die bewährte zentrale Registrierung, Bereitstellung, Abrechnung und Betreuung (Hotline) verzichten zu müssen.

Für welche Länder diese Gebührenreduktionen gelten, wird in Anlage E, Tabelle E.1 der jeweils aktuellen AdV-Gebührenrichtlinie beschrieben. Die AdV-Gebührenrichtlinie in der aktuell gültigen Fassung finden Sie auf der Webseite der AdV (http://www.adv-online.de/AdV-Produkte/Bezugsbedingungen/).

 

Deaktivierung der Korrekturdatenabgabe via GSM-CSD in Niedersachsen und Bremen zum 30.06.2020 und in Mecklenburg/Vorpommern  zum 30.09.2020

Wie bereits in der Produktionformation Ausgabe 2020-02 angekündigt, möchten wir Sie hiermit daran erinnern, dass die Korrekturdaten des SAPOS® Dienstes in Niedersachsen/Bremen ab dem 30.06.2020 nicht mehr über GSM-CSD bereitgestellt werden können. Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass diese Option in Mecklenburg/Vorpommern ab dem 30.09.2020 ebenfalls nicht mehr genutzt werden kann.

Hintergrund ist die bundesweite Umstellung der deutschen Telekommunikationsnetze von analogen auf digitale Technologien und die damit einhergehende Abschaltung der ISDN-Technik.

Betroffen davon sind alle Kunden von SAPOS® Niedersachsen/Bremen,  SAPOS® Mecklenburg-Vorpommern sowie der Zentralen Stelle SAPOS®, die diesen Weg der Korrekturdatenbereitstellung in der Vergangenheit genutzt haben. Sie können Ihre bestehenden GSM Zugänge bis zum 30.06.2020 bzw. 30.09.2020 unverändert nutzen. Als Alternative zu GSM steht Ihnen die Übertragungstechnik NTRIP (Korrekturdatenabgabe über das mobile Internet) weiterhin zur Verfügung.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Team der Zentralen Stelle SAPOS®.

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