Ausgabe 2023-04

Mit dieser Produktinformation informieren wir Sie über folgende Themen:

  1. Neue Gebühren für Daten und Dienste der Zentralen Stelle SAPOS® ab dem 9. Juni 2024
  2. Erreichbarkeit der Zentralen Stelle SAPOS® zwischen den Feiertagen

 

  1. Neue Gebühren für Daten und Dienste der Zentralen Stelle SAPOS® ab dem 9. Juni 2024

Zum 09.06.2024 tritt die neue AdV-Gebührenrichtlinie (AdV-GR) in der Version 4.0 in Kraft, mit der sich die SAPOS®-Gebühren als Folge der Open Data Entwicklungen grundlegend ändern. Mit der neuen AdV-GR werden die Gebühren deutlich reduziert und die Nutzungsrechte einfacher gestaltet.

Im Folgenden möchten wir Sie über die damit verbundenen Konsequenzen für Sie als Kunde der Zentralen Stelle SAPOS® (ZSS) informieren.

Hochpräziser Echtzeit Positionierungs-Service – HEPS

Die Gebühr für HEPS-Daten beträgt ab dem 09.06.2024 je registrierter Nutzerkennung pauschal 10 € pro Monat.

Dies bedeutet für Sie:

    • Abkehr von der minuten-basierten Abrechnung hin zu einer volumen-unabhängigen monatlichen Pauschalgebühr pro Nutzerkennung.
    • Bis zum 08.06.2024 werden wie gewohnt 10ct bzw. 3ct pro Minute abgerechnet, ab dem 09.06.2024 pro Nutzerkennung unabhängig vom Nutzungsvolumen 10 € pro Monat – erstmals im Juni 2024.
    • Bei Registrierung zusätzlicher Nutzerkennungen wird unabhängig vom exakten Registrierungsdatum immer die Pauschalgebühr für den gesamten Monat erhoben.
    • Die Abrechnung der Pauschalgebühr erfolgt unabhängig von der HEPS-Nutzung, d.h. auch wenn der Dienst nicht genutzt wurde.
    • Eine Nutzerkennung kann von verschiedenen Geräten genutzt werden, jedoch nicht gleichzeitig.

 

Geodätischer Postprocessing Positionierungs-Service – GPPS

Die Gebühr für GPPS-Daten beträgt ab dem 09.06.2024 je Referenzstation pauschal 10 € pro Monat.

Dies bedeutet für Sie:

    • Abkehr von der minuten-basierten Abrechnung hin zu einer volumen-unabhängigen monatlichen Pauschalgebühr pro Referenzstation.
    • Bis zum 08.06.2024 werden wie gewohnt 20ct bzw. 6ct pro Minute abgerechnet, ab dem 09.06.2024 je Referenzstation unabhängig vom Nutzungsvolumen 10 € pro Monat – erstmals im Juni 2024.
    • Für die Berechnung der Gebühr ist der Bestellzeitraum maßgebend, nicht der Zeitpunkt des Abrufs. Die Bereitstellung von RINEX-Daten zurückliegender Monate ist (je nach Verfügbarkeit) möglich und wird bei jeder Abrechnung monatsweise in Rechnung gestellt. Vorherige Abrechnungen bleiben hierbei unberücksichtigt.
    • Die Abrechnung der Pauschalgebühr erfolgt für jede im Laufe eines Monats genutzte Referenzstation, d.h. nur bei tatsächlicher Nutzung des GPPS-Dienstes. Für jeden angeschnittenen Monat wird die Pauschalgebühr vollständig in Rechnung gestellt.
    • Im Rahmen der Berechnung virtueller Referenzstationen (VRS) erfolgt eine Zuordnung zur nächstgelegenen Referenzstation.
    • Die Erhebung einer Mindestgebühr entfällt, d.h. wenn in einem Monat keine RINEX-Daten genutzt werden, wird Ihnen keine Mindestgebühr in Rechnung gestellt.

Bei Neuanmeldungen ab dem 09.06.2024 wird einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 € erhoben. Bei gleichzeitiger Anmeldung bei SAPOS®-HEPS und SAPOS®-GPPS wird diese Gebühr nur einmal erhoben. Für Bestandskunden fällt diese Gebühr nicht an. Die Lizenzvereinbarungen der Bestandskunden behalten weiterhin Gültigkeit und werden automatisch zum 09.06.2024 auf die neuen Gebührenmodelle umgestellt. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen. Für Fragen zu den neuen Gebühren für die SAPOS®-Dienste stehen wir Ihnen ab dem 03.01.2024 gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren der Bundesländer für die Nutzung der SAPOS®-Dienste hiervon abweichen können. Die kostenfreie Bereitstellung der SAPOS®-Dienste einzelner Bundesländer bleibt bestehen, erfordert jedoch eine separate Registrierung in den jeweiligen Bundesländern. Eine grafische Übersicht der Bundesländer, in denen die SAPOS®-Dienste bereits kostenfrei bereitgestellt werden, finden Sie auf unserer Webseite unter https://zentrale-stelle-sapos.de/gebuehren-anmeldung/. Die Nutzung der SAPOS®-Dienste für Kunden der Zentralen Stelle SAPOS® (ZSS) ist grundsätzlich kostenpflichtig, auch wenn es sich um Daten aus einem Open Data Bundesland handelt und diese dort gebührenfrei bereitgestellt werden.

Mit den neuen Gebühren, die der Open Data Entwicklung Rechnung tragen, können Sie als Kunde der ZSS ab dem 9. Juni 2024 von deutlich reduzierten Gebühren profitieren, ohne auf die bewährte zentrale Registrierung, Bereitstellung, Abrechnung und Betreuung verzichten zu müssen.

 

 

  1. Erreichbarkeit der Zentralen Stelle SAPOS® zwischen den Feiertagen

Das Team der Zentralen Stelle SAPOS® steht Ihnen zwischen den Feiertagen (27. bis 29.12.2023) wie gewohnt für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr. Alternativ senden Sie uns Ihre Nachricht per E-Mail an sapos-zentrale-stelle@lgln.niedersachsen.de.

Bitte beachten Sie, dass Neuanmeldungen erst ab dem 03.01.2024 bearbeitet werden. Fragen zu den neuen Gebühren beantworten wir Ihnen gerne ab dem 03.01.2024.

Einzelne SAPOS®-Betreiber sind zwischen den Feiertagen nur eingeschränkt erreichbar. Bitte informieren Sie sich hierzu auf den Webseiten der Bundesländer. Die Links und Kontaktinformationen finden Sie auf https://sapos.de/.

 

Falls Sie weitere Fragen zu den SAPOS®-Diensten haben, werfen Sie doch einfach mal einen Blick auf unsere Webseite oder wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an das Team der Zentralen Stelle SAPOS®.

Abschließend möchten wir uns bei Ihnen für Ihre Treue sowie das in uns gesetzte Vertrauen bedanken und wünschen Ihnen ein besinnliches und friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2024!

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Zentralen Stelle SAPOS®

 
 

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